Rentenzahlung nach Italien – Was ist zu organisieren?
Wenn Sie Ihre deutsche Rente in Italien beziehen möchten, sollten Sie zunächst die Rentenzahlung richtig anmelden. Dafür ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Wichtig ist, der Rentenversicherung Ihre neue Adresse in Italien mitzuteilen, damit Ihnen Ihre Rente pünktlich und ohne Unterbrechung überwiesen wird.
Die Auszahlung Ihrer Rente erfolgt meist direkt auf ein italienisches Bankkonto. Die Rentenzahlung funktioniert aktuell problemlos und ohne Abzüge. Beachten Sie, dass sich durch den Umzug ins Ausland auf den Rentenanspruch an sich keine negativen Auswirkungen ergeben.
Krankenversicherung im Ruhestand – Absicherung als Deutscher in Italien
Ein entscheidender Punkt ist Ihre Krankenversicherung. 🇮🇹 Im Ruhestand sollten Sie prüfen, wie Sie in Italien medizinisch abgesichert sind. Grundsätzlich haben Rentner aus Deutschland Anspruch auf die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), mit der Sie vorübergehend medizinische Leistungen erhalten.
Für einen dauerhaften Aufenthalt empfiehlt es sich, sich bei der italienischen Gesundheitsbehörde (ASL) anzumelden. Dort können Sie Zugang zum italienischen Gesundheitssystem erhalten. Zusätzlich ist es ratsam, eine private Krankenversicherung abzuschließen, um umfassend abgesichert zu sein.
Besteuerung der deutschen Rente bei Wohnsitz Italien (Doppelbesteuerungsabkommen)
Bei der Besteuerung Ihrer deutschen Rente in Italien spielt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien eine große Rolle. 🇩🇪🤝🇮🇹 Dieses regelt, in welchem Land Sie Ihre Rente versteuern müssen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Grundsätzlich werden Renten in dem Land besteuert, in dem der Rentenempfänger seinen Wohnsitz hat. Italien erhebt Steuern auf Ihre deutsche Rente, jedoch kann die bereits in Deutschland gezahlte Steuer angerechnet werden. Es ist empfehlenswert, sich bei einem Steuerberater zu informieren, um die individuellen Verpflichtungen genau zu klären.
Ein praktisches Beispiel: Eine Person mit einer Bruttorente von 2.000 Euro monatlich muss in Italien Steuern zahlen, doch durch das Abkommen wird eine Doppelbesteuerung vermieden, und die insgesamt zu zahlende Steuerlast wird reduziert.